Grundrente kommt

Grundrente für Geringverdiener

Geringverdiener, die mindestens 33 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert waren und unterdurchschnittlich verdient haben, sollen eine Grundrente erhalten. Dies sieht das kürzlich verabschiedete „Gesetz zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen“ vor. Bei der Berechnung der Beitragszeiten werden Kindererziehungs- und Pflegezeiten berücksichtigt. Der Zuschlag ist gestaffelt, ab mindestens 35 Pflichtversicherungsjahren wird er in voller Höhe gezahlt. Die maximale Grundrente beträgt € 404,86 im Monat.

Geringverdiener

Geringverdiener ist, wer über die gesamte Rentenversicherungspflichtmitgliedschaft höchstens 80 % des Durchschnittsverdienstes im Jahr verdient hat.

Antragsverfahren

Die Grundrente bedarf keines Antrags. Die Rentenversicherungsträger führen stattdessen eine automatisierte Einkommensprüfung ein. Sofern die Grundrente mit anderen Einkommen, wie Betriebsrenten oder die Pension des Partners zusammentreffen, gelten entsprechende Freibeträge, bis zu denen das Einkommen nicht angerechnet wird (€ 1.250,00 für Ledige und € 1.950,00 für Paare). Darüber hinaus findet eine Rentenkürzung statt, und zwar zunächst um 60 % des Betrags, der den Freibetrag übersteigt. Ab einem sonstigen Einkommen von € 1.600,00 bei Alleinstehenden und € 2.300,00 bei Paaren entfällt die Grundrente komplett.

Stand: 27. August 2020

Bild: fizkes - stock.adobe.com

Sie haben Fragen zu unseren Steuernews-Artikeln? Dann können Sie uns gerne per E-Mail oder per Telefon kontaktieren. Über uns: Wir von Mader Stadler Fischer sind Ihr Partner für die Steuerberatung, Rechtsberatung und Wirtschaftsprüfung in München.

Mader Stadler Fischer PartGmbB Wirtschaftsprüfer - Steuerberater - Rechtsanwälte

Mader Stadler Fischer PartGmbB Wirtschaftsprüfer - Steuerberater - Rechtsanwälte

Rupert-Mayer-Str. 46
81379 München
Deutschland


So kommen Sie zu uns

Verschieben Sie die Karte mit zwei Fingern

Sie wollen uns kennenlernen?

Wir freuen uns auf Sie.

Anfahrt berechnen
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.