Unfallkosten auf Arbeitsweg absetzbar

Entfernungspauschale

Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte können als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten geltend gemacht werden. Hierbei kann für jeden vollen Entfernungskilometer eine Entfernungspauschale von € 0,30 angesetzt werden.

Unfallkosten

Durch die Entfernungspauschale sind „sämtliche Aufwendungen abgegolten, die durch die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte“ veranlasst sind (§ 9 Abs. 2 Satz 1 Einkommensteuergesetz-EStG). Gemäß Rechtsprechung schließt die Abgeltungswirkung auch Unfallkosten und unfallbedingte Krankheitskosten ein (vgl. u. a. Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.2.2016, 1 K 2078/15).

Billigkeitsregelung

Wie aus der Antwort des parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Anfrage eines Abgeordneten (vgl. BT-Drucks. 18/8523) hervorgeht, beanstandet es die Finanzverwaltung jedoch nicht, wenn Unfallkosten neben der Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend gemacht werden. Voraussetzung für diese Billigkeitsregelung ist, dass sich der Verkehrsunfall auf einer Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, auf einer Umwegfahrt zum Betanken des Fahrzeugs oder zur Abholung der Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft ereignet hat. Außerdem darf der Fahrer nicht unter Alkoholeinfluss gestanden haben.

Stand: 27. Juli 2016

Bild: Aycatcher - Fotolia.com

Sie haben Fragen zu unseren Steuernews-Artikeln? Dann können Sie uns gerne per E-Mail oder per Telefon kontaktieren. Über uns: Wir von Mader Stadler Fischer sind Ihr Partner für die Steuerberatung, Rechtsberatung und Wirtschaftsprüfung in München.

Mader Stadler Fischer PartGmbB Wirtschaftsprüfer - Steuerberater - Rechtsanwälte

Mader Stadler Fischer PartGmbB Wirtschaftsprüfer - Steuerberater - Rechtsanwälte

Rupert-Mayer-Str. 46
81379 München
Deutschland


So kommen Sie zu uns

Verschieben Sie die Karte mit zwei Fingern

Sie wollen uns kennenlernen?

Wir freuen uns auf Sie.

Anfahrt berechnen
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.